§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Beratungs- und Begleitleistungen zwischen ALIGNED IT-Consulting (Til Drescher, Einzelunternehmen, Grundgotte 27, 46284 Dorsten, nachfolgend „ALIGNED") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Die Leistungen von ALIGNED richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ALIGNED ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn ALIGNED in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) ALIGNED erbringt Beratungs- und Begleitleistungen in den Bereichen Software-Architektur, Prozessanalyse, Systemintegration und Projektstabilisierung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, der Auftragsbestätigung oder einem schriftlich vereinbarten Leistungsschein.
(2) ALIGNED schuldet eine fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Beratung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen.
(3) ALIGNED ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen geeigneter Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote von ALIGNED sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.
(2) Der Vertrag kommt durch beidseitige schriftliche Bestätigung — auch in Textform per E-Mail — zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ALIGNED.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Insbesondere benennt er einen zentralen Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz im jeweiligen Themenfeld.
(2) Der Auftraggeber prüft Zwischenergebnisse und Lieferungen unverzüglich auf Plausibilität und Vollständigkeit und teilt etwaige Beanstandungen unverzüglich schriftlich mit.
(3) Verzögerungen, die auf nicht oder nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungsleistungen zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von ALIGNED. Hierdurch entstehende Mehraufwände kann ALIGNED nach den jeweils vereinbarten Sätzen zusätzlich abrechnen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Einzelvertrag vereinbarten Tagessatz, Stundensatz oder Pauschalhonorar. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt.
(2) Reisekosten und projektbezogene Auslagen (Bahn 1. Klasse oder Pkw mit 0,30 € pro Kilometer, Übernachtung in der Mittelklasse, sonstige notwendige Auslagen gegen Beleg) werden gesondert ausgewiesen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Gemäß § 19 UStG wird Umsatzsteuer nicht ausgewiesen.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei länger laufenden Engagements ist ALIGNED berechtigt, monatlich zum Monatsende abzurechnen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB.
(5) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Einzelaufträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Beratungsverträge mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung nicht erfüllt.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform; die Kündigung per E-Mail genügt diesem Erfordernis.
§ 7 Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
(1) An den im Rahmen des Vertrags erstellten und für den Auftraggeber bestimmten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Empfehlungen, Architekturskizzen, Maßnahmenpläne) räumt ALIGNED dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur internen geschäftlichen Verwendung ein.
(2) An vorbestehendem Know-how, Methoden, Werkzeugen, Templates und allgemeinen Beratungserfahrungen behält ALIGNED sämtliche Rechte. Die Wiederverwendung dieser Bestandteile in anderen Mandaten bleibt zulässig, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
(3) Eine Weitergabe oder Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse an Dritte außerhalb der vereinbarten internen Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ALIGNED.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei strikt vertraulich zu behandeln, ausschließlich für die Zwecke des Vertrags zu verwenden und nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer von fünf Jahren über das Vertragsende hinaus. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG bleiben zeitlich unbegrenzt geschützt.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht erfasst nicht solche Informationen, die nachweislich (a) vor der Mitteilung allgemein bekannt waren, (b) ohne Zutun der empfangenden Partei allgemein bekannt geworden sind, (c) von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden oder (d) aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
§ 9 Aufzeichnungen
Audio- oder Videoaufzeichnungen von Gesprächen, Workshops oder Meetings erfolgen ausschließlich mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung aller Teilnehmenden. Aufzeichnungen werden nach Abschluss des jeweiligen Auswertungszwecks gelöscht, spätestens jedoch mit Vertragsende.
§ 10 Gewährleistung
(1) ALIGNED gewährleistet, dass die Leistungen frei von Mängeln sind, die ihre Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung erheblich beeinträchtigen.
(2) Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln wird ALIGNED nach eigener Wahl nachbessern oder die mangelhafte Leistung neu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 11 Haftung
(1) ALIGNED haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ALIGNED, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere dem Produkthaftungsgesetz) erfasst werden.
(2) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet ALIGNED nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Soweit die Haftung von ALIGNED ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Datenschutz
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Werden im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Beschäftigten verarbeitet, schließen die Parteien gesondert eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, längere Stromausfälle oder weitreichende Cyberangriffe auf die genutzte Infrastruktur — befreien die betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Beide Parteien werden einander unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer informieren und gemeinsam eine Anpassung der Leistungen abstimmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Dorsten, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Die Textform per E-Mail genügt diesem Erfordernis.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.